Neue Regeln für die Nachhaltigkeitskommunikation: Was die Touristik wissen muss
Die Nachhaltigkeitskommunikation im Tourismus steht vor einem grundlegenden Wandel. Mehr als 400 Teilnehmende haben unser Webinar zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen verfolgt: Die europäische EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) sowie deren Umsetzung in deutsches Recht durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diese tritt am 27. September 2026 in Kraft und wird erhebliche Auswirkungen auf die Kommunikation von touristischen Unternehmen, Destinationen und Verbänden haben.
Wir haben wichtige Ergebnisse und Erkenntnisse unserer Expertinnen und Experten Dr. Reiner Münker, Wettbewerbszentrale, Dr. Linda Schollenberg, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und Stephanie Kopp, Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) zusammengefasst.
Die EmpCo-Richtlinie und ihre Umsetzung im UWG werden das touristische Marketing nachhaltig verändern. Vom 27. September 2026 an gelten in Deutschland deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Damit werden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich strenger reguliert. Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ werden künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein.
Aussagen zur zukünftigen Umweltleistung müssen auf nachvollziehbaren, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplänen beruhen und regelmäßig extern überprüft werden. Gleichzeitig bieten freiwillige Berichtsstandards und die neue DNK-Plattform Unternehmen Orientierung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, ersetzen jedoch keine rechtliche Prüfung von Werbeaussagen.

Mehr als 400 Gäste haben am 9. Juni unser Webinar über die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitskommunikation verfolgt. Wichtige Standpunkte im Überblick:
Dr. Reiner Münker (Wettbewerbszentrale): Nachhaltigkeitskommunikation wird zur Rechtsfrage
Dr. Reiner Münker zeigte die weitreichenden Folgen der EmpCo-Richtlinie für die Tourismuswirtschaft auf. Künftig gelten deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ werden faktisch weitgehend verboten, sofern sie nicht konkret erläutert oder durch anerkannte Zertifizierungen belegt werden. Auch Aussagen über zukünftige Nachhaltigkeitsziele benötigen seiner Ansicht nach einen detaillierten, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan sowie eine unabhängige Überprüfung. Relevant für touristische Anbieter: Werbeaussagen auf Basis von CO₂-Kompensation dürfen keine positiven Umweltwirkungen suggerieren.
Dr. Linda Schollenberg (BMWE): Freiwillige Berichterstattung gewinnt an Bedeutung
Dr. Linda Schollenberg erläuterte die aktuellen Entwicklungen der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch das Omnibus-I-Paket wurde zwar der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich verkleinert. Dadurch gewinnt die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen an Bedeutung. Der künftig vorgesehene freiwillige Berichtsstandard (VS), der auf dem bisherigen VSME aufbaut, soll Unternehmen eine praxisnahe und verhältnismäßige Orientierung bieten.
Stephanie Kopp (DNK): Praktische Unterstützung für Unternehmen
Stephanie Kopp stellte die Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex vor. Mit der neuen DNK-Plattform erhalten Unternehmen ein kostenfreies Werkzeug zur Erstellung freiwilliger Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS- und VSME-Standard. Ergänzt wird das Angebot durch Checklisten, Leitfäden, Schulungen, einen Helpdesk sowie branchenspezifische Hilfestellungen. Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern und den Aufwand zu reduzieren.
Fazit
Für die Tourismuswirtschaft verschiebt sich der Schwerpunkt von der freiwilligen hin zu einer rechtssicheren Nachhaltigkeitskommunikation. Nachhaltigkeitsberichte und DNK-Angebote können Unternehmen bei der Dokumentation und Strukturierung ihrer Aktivitäten unterstützen. Sie ersetzen jedoch nicht die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen des neuen UWG. Viele Detailfragen werden erst durch die künftige Rechtsprechung geklärt werden. Bis dahin gilt: Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, sollte Aussagen kritisch überprüfen, konkret belegen und bestehende Kommunikationsmaßnahmen rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen.
Die Vorträge unseres Webinars zum Download:
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Die EmpCo-Richtlinie: Neue Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel – auch in der Tourismuswirtschaft
Dr. Reiner Münker, Wettbewerbszentrale -
Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand leicht gemacht: Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex
Dr. Linda Schollenberg (BMWE) und Stephanie Kopp (DNK)