Nachhaltigkeitsberichte: Was der touristische Mittelstand beachten sollte
Die Wirtschaft steht vor einer neuen Herausforderung: Die Erstellung von detaillierten Nachhaltigkeitsberichten kann für viele Unternehmen Pflicht werden. Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Richtlinie (CSRD) der Europäischen Union ist im vollem Gange. Ziele sind Transparenz und eine Harmonisierung der Berichte, aber auch explizit der Schutz vor Greenwashing und monetäre Anreize etwa am Kapitalmarkt.
Die konkrete Umsetzung der CSRD-Richtlinie in deutsches Recht ist aktuell noch nicht beendet. Es wird jedoch erwartet, dass dies zeitnah in der kommenden Legislaturperiode erfolgen wird. Klar ist aktuell, dass die restriktiven Berichtspflichten anfangs primär für große und insbesondere börsennotierte Unternehmen gelten. Experten gehen davon aus, dass diese Konzerne die neuen Berichtspflichten auch an ihre mittelständischen Geschäftspartner weitergeben.
Für mittelständische Unternehmen und damit die Vielzahl touristischer Anbieter deutet sich eine so genannte freiwillige Berichtspflicht an. Ende 2024 hat die von der EU beauftragte European Financial Reporting Advisory Group (Efrag) einen Entwurf eines entsprechenden KMU-Standard VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) vorgestellt. Er besteht aus zwei Modulen und ist mit insgesamt 100 Datenpunkten deutlich schlanker als die rund 1300 Kategorien umfassenden Berichtspflichten für große Unternehmen. Die IHK München hat bereits eine erste Analyse des neuen VSME-Schemas veröffentlicht.
Noch ist unklar, welchen konkreten Einfluss die CSRD-Berichtspflicht und die Ergänzung VSME für den Mittelstand in der Touristik spielen werden. Das Kompetenzzentrum Grüne Transformation des Tourismus wird sich mit dem Thema ausführlich auseinander setzen. Wir berichten weiter auf unserer Homepage und in unserem Newsletter, der kostenfrei bestellbar ist.